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Eine Person ist rettungsfähig beim Schwimmen, Baden und im Wassersport, wenn sie an jeder Stelle des Beckens oder der Wasserfläche, an der sie unterrichtet oder die verantwortliche Aufsicht führt, einen Menschen retten und nach seiner Rettung an Land erstversorgen kann. Die Rettungsfähigkeit beim Schwimmen, Baden und im Wassersport gemäß §21 Abs. 5 AufsVO wird in der Regel durch den Erwerb des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Bronze nachgewiesen. Die Auffrischung der Rettungsfähigkeit nach spätestens fünf Jahren kann durch die Teilnahme an einem akkreditierten Fortbildungskurs (Auffrischungskurs) oder durch Teilnahme an einem Wiederholungskurs zum Deutschen Rettungsschwimmabzeichen in Bronze erfolgen.

- Auszug aus den Verwaltungsvorschriften für die Aufsicht im Schulsport (Sporterlass) vom 5.10.2016

Unsere Fortbildung für Lehrkräfte aller Fachbereiche:

In zwei Halbtagsveranstaltungen wird Lehrkräften eine Auffrischung der Rettungsfähigkeit beim Schwimmen und Wassersport in der Schule bescheinigt. Zusätzlich erhalten die Teilnehmer 10 Akkreditierungspunkte.
Anmeldungen zu unseren Auffrischungskursen sind über den Server der Hessischen Lehrkräfteakademie möglich. Teilnahmegebühr: 20,00€ pro Teilnehmer (evtl. Eintrittspreise nicht inkl.) Bei Interesse an einem Wiederholungskurs zum Deutschen Rettungsschwimmabzeichen in Bronze finden Sie unsere nächsten Termine in unserem Terminkalender oder auf der Seite "Rettungsschwimmen".

Unsere nächsten Lehrgänge:

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